Reduzierung des Aufstiegsalters und Einstieg nach A 9 bei dem Einsatzhundertschaften
Die Neuorganisation muss auch mit einer Erhöhung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten einhergehen: Das Einstiegsalter zum begrenzten Praxisaufstieg nach § 30 Abs. 5 - 7 Bundespolizei - Laufbahnverordnung wird von derzeit 45 Lebensjahren auf 40 Jahre reduziert. Mindestens 20 % der Stellen Mann/Frau in der Bundesbereitschaftspolizei werden in einer ersten Rate von A 7/8 auf A 7 - 9m gehoben. Die Erschwerniszulagen für Spezialisten in der Bundespolizei werden verbessert. Das hat der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble in seiner Rede zur offiziellen Aufnahme des Dienstes des Bundespolizeipräsidiums am 3. März 2008 in Potsdam mitgeteilt.